ErwGr. 37

DIR_2023_1791 · zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung)

Die Mitgliedstaaten sollten mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie dafür sorgen, dass alle Energieleistungsverträge, Energieaudits und Energiemanagementsysteme im öffentlichen Sektor mit europäischen oder internationalen Normen im Einklang stehen oder dass in energieintensiven Bereichen des öffentlichen Sektors weithin Energieaudits zum Einsatz kommen. Die Mitgliedstaaten sollten für den Einsatz dieser Instrumente Leitlinien und Verfahren vorgeben.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2024

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