ErwGr. 26

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Diese Richtlinie sollte unabhängig davon gelten, ob der Kreditgeber eine juristische oder eine natürliche Person ist. Diese Richtlinie sollte jedoch nicht das Recht der Mitgliedstaaten berühren, die Bereitstellung von Verbraucherkrediten ausschließlich auf juristische Personen oder bestimmte juristische Personen zu beschränken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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