ErwGr. 27

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Gewisse Bestimmungen dieser Richtlinie sollten für Kreditvermittler gelten, die natürliche und juristische Personen sind, welche im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit gegen eine Vergütung Verbrauchern Kreditverträge vorstellen oder anbieten, Verbrauchern bei den Vorarbeiten zum Abschluss von Kreditverträgen behilflich sind oder für den Kreditgeber Kreditverträge mit Verbrauchern abschließen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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