ErwGr. 30

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Diese Richtlinie sollte die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (7), die auf jede in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallende Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kreditgeber und Kreditvermittler Anwendung findet, und insbesondere die in Artikel 5 der genannten Verordnung festgelegten Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich Datenminimierung, Richtigkeit und Zweckbindung, unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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