ErwGr. 31

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Verbraucher mit rechtmäßigem Wohnsitz in der Union sollten nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes oder aus anderen in Artikel 21 der Charta genannten Gründen diskriminiert werden, wenn sie in der Union einen Kreditvertrag beantragen, abschließen oder abgeschlossen haben. Die Möglichkeit, unterschiedliche Bedingungen für den Zugang zu einem Kredit anzubieten, die durch objektive Kriterien hinreichend gerechtfertigt sind, bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sollte dies nicht als Verpflichtung für Kreditgeber oder Kreditvermittler verstanden werden, Dienstleistungen in Bereichen zu erbringen, in denen sie nicht geschäftlich tätig sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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