ErwGr. 64

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Verbraucher sollten ein Widerrufsrecht haben, das ohne Sanktion und ohne Angabe von Gründen in Anspruch genommen werden kann. Um die Rechtssicherheit zu erhöhen, sollte die Widerrufsfrist jedoch in jedem Fall zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Kreditvertrags ablaufen, wenn der Verbraucher die Vertragsbedingungen und Informationen nicht gemäß dieser Richtlinie erhalten hat. Die Widerrufsfrist sollte nicht ablaufen, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht belehrt wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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