ErwGr. 78

DIR_2023_2225 · über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/48/EG

Um Verbraucher besser in die Lage zu versetzen, auf fundierter Grundlage über eine Kreditaufnahme zu entscheiden und verantwortungsvoll mit Schulden umzugehen, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen schaffen und unterstützen, durch die die Aufklärung der Verbraucher über eine verantwortungsvolle Kreditaufnahme und ein verantwortungsvolles Schuldenmanagement, insbesondere im Hinblick auf Verbraucherkreditverträge, sowie über ein allgemeines Haushaltsmanagement gefördert wird. Eine solche Verpflichtung könnte unter Berücksichtigung des von der Union gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entwickelten Finanzbildungsrahmens erfüllt werden. Es ist besonders wichtig, Verbrauchern, die zum ersten Mal – insbesondere mittels digitaler Instrumente – einen Verbraucherkredit aufnehmen, Leitlinien an die Hand zu geben. In diesem Zusammenhang sollte die Kommission Beispiele für bewährte Verfahren ermitteln, mit denen die weitere Entwicklung von Maßnahmen zur Erweiterung der Finanzkompetenz der Verbraucher erleichtert werden kann. Die Kommission könnte solche Beispiele für bewährte Verfahren in Abstimmung mit ähnlichen Berichten veröffentlichen, die im Zusammenhang mit anderen Gesetzgebungsakten der Union erstellt werden. Bei der Schaffung und Unterstützung dieser Maßnahmen sollten die Mitgliedstaaten einschlägige Interessenträger, einschließlich Verbraucherorganisationen, konsultieren. Eine solche Verpflichtung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, eine weitergehende Finanzbildung vorzusehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.10.2023

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