ErwGr. 20

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Langwierige Verwaltungsverfahren für die Erteilung von Genehmigungen sind eines der Haupthindernisse für Investitionen in Projekte für Energie aus erneuerbaren Quellen und die damit zusammenhängende Infrastruktur. Zu diesen Hindernissen gehören die Komplexität der geltenden Vorschriften für die Standortauswahl und für die behördlichen Genehmigungen dieser Projekte, die Komplexität und Dauer der Bewertung der Umweltauswirkungen dieser Projekte und damit verbundenen Energienetze, Probleme im Zusammenhang mit dem Netzanschluss, Einschränkungen in Bezug auf die Anpassung von Technologiespezifikationen während des Genehmigungsverfahrens und Probleme bei der Personalausstattung der Genehmigungsbehörden oder Netzbetreiber. Um die Umsetzung dieser Projekte zu beschleunigen, müssen Vorschriften erlassen werden, die die Genehmigungsverfahren vereinfachen und verkürzen würden, wobei die breite öffentliche Akzeptanz der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu berücksichtigen ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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