ErwGr. 21

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Mit der Richtlinie (EU) 2018/2001 werden Verwaltungsverfahren für die Genehmigung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie gestrafft, indem Vorschriften über die Organisation und die maximale Dauer des administrativen Teils des Verfahrens zur Genehmigungserteilung für Projekte im Bereich Energie aus erneuerbaren Quellen eingeführt werden, die sich auf alle einschlägigen Genehmigungen für den Bau, das Repowering und den Betrieb von Anlagen für erneuerbare Energie sowie für den Anschluss solcher Anlagen an das Netz erstrecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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