ErwGr. 49

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Die Entwicklung der Infrastruktur für Fernwärme- und Fernkältenetze sollte beschleunigt und darauf ausgerichtet werden, eine größere Bandbreite an Quellen für die Wärme- und Kälteversorgung mit Energie aus erneuerbaren Quellen effizient und flexibel zu nutzen, um den Einsatz von Energie aus erneuerbaren Quellen zu steigern und die Integration des Energiesystems zu vertiefen. Daher ist es angezeigt, die Liste der erneuerbaren Energiequellen zu aktualisieren, die für Fernwärme und -kältenetze zunehmend eingesetzt werden sollten, und die Integration von Wärmeenergiespeicherung vorzuschreiben, die Flexibilität, höhere Energieeffizienz und einen kostengünstigeren Betrieb ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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