ErwGr. 56

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Nutzer von Elektrofahrzeugen, die mit Anbietern von Elektromobilitätsdienstleistungen und Elektrizitätsmarktteilnehmern Verträge schließen, sollten berechtigt sein, Informationen und Erläuterungen darüber zu erhalten, welchen Einfluss die Vertragsbedingungen auf die Nutzung ihres Fahrzeugs und den Alterungszustand der Fahrzeugbatterie haben. Anbieter von Elektromobilitätsdienstleistungen und Elektrizitätsmarktteilnehmer sollten den Nutzern von Elektrofahrzeugen klar darlegen, wie sie für die Flexibilitäts-, Regelreserve- und Speicherleistungen, die sie für das Elektrizitätssystem und den Elektrizitätsmarkt durch die Nutzung ihres Elektrofahrzeugs erbringen, vergütet werden. Zudem ist es erforderlich, für den Schutz der Verbraucherrechte der Nutzer von Elektrofahrzeugen beim Abschluss solcher Verträge zu sorgen, insbesondere was den Schutz personenbezogener Daten wie Standort und Fahrgewohnheiten im Zusammenhang mit der Nutzung ihres Fahrzeugs betrifft. In diesen Verträgen können auch die Präferenzen der Nutzer von Elektrofahrzeugen hinsichtlich der Art von Strom, die sie für die Nutzung in ihrem Elektrofahrzeug beziehen, und weitere Präferenzen aufgenommen werden. Es ist daher wichtig, dafür zu sorgen, dass die errichtete Ladeinfrastruktur möglichst effizient genutzt wird. Um das Vertrauen der Verbraucher in Elektromobilität zu erhöhen, ist es entscheidend, dass die Nutzer von Elektrofahrzeugen ihr Abonnement an mehreren Ladepunkten nutzen können. Zudem ermöglicht es dies dem vom Nutzer des Elektrofahrzeugs gewählten Dienstleister, das Elektrofahrzeug aufgrund der Planungssicherheit und durch Anreize, die auf den Präferenzen des Nutzers des Elektrofahrzeugs beruhen, optimal in das Elektrizitätssystem zu integrieren. Dies steht darüber hinaus im Einklang mit den Grundsätzen eines verbraucherzentrierten und prosumentenbasierten Energiesystems sowie dem Recht der Nutzer von Elektrofahrzeugen gemäß der Richtlinie (EU) 2019/944, als Endkunden ihren Versorger frei zu wählen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 56 DIR_2023_2413 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 56 DIR_2023_2413 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.