DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
Innovation ist von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit von Energie aus erneuerbaren Quellen. Der Europäischen Strategieplan für Energietechnologie (SET-Plan), der in der Mitteilung der Kommission vom 15. September 2015 mit dem Titel „Beschleunigung des Umbaus des europäischen Energiesystems durch einen integrierten Strategieplan für Energietechnologie (im Folgenden „SET-Plan“)“ dargelegt ist, zielt darauf ab den Übergang zu einem klimaneutralen Energiesystem durch Maßnahmen zugunsten von Forschung und Innovation zu fördern, die die gesamte Innovationskette von der Forschung bis zur Markteinführung abdecken. Die Mitgliedstaaten legen in ihren integrierten nationalen Energie- und Klimapläne, die sie gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/1999 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) vorgelegt haben, nationale Ziele und Finanzierungsvorgaben für öffentliche und, soweit vorhanden, private Forschung und Innovation im Zusammenhang mit der Energieunion fest, gegebenenfalls mit einem Zeitrahmen, innerhalb dessen die Ziele verwirklicht werden sollten, in denen die Prioritäten der Strategie für die Energieunion, die in der Mitteilung der Kommission vom 25. Februar 2015 mit dem Titel „Eine Rahmenstrategie für eine widerstandsfähige Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik“ dargelegt sind, und, falls anwendbar, des SET-Plans zum Ausdruck kommen. Zur Ergänzung ihrer nationalen Ziele und Finanzierungsvorgaben, zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarer Energie mit innovativen Technologien im Bereich erneuerbare Energie und zur Aufrechterhaltung der führenden Stellung der Union bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Technologie im Bereich erneuerbare Energie sollte jeder Mitgliedstaat als Richtziel für den Anteil innovativer Technologie im Bereich erneuerbare Energie festlegen, dass dieser Anteil bis 2030 mindestens 5 % der neu installierten Kapazitäten im Bereich erneuerbare Energie beträgt.
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