ErwGr. 87

DIR_2023_2413 · zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates

Die Union setzt sich dafür ein, die ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit der Herstellung von Biomasse-Brennstoffen zu verbessern. Mit dieser Richtlinie werden andere Gesetzgebungsakte der Union ergänzt, insbesondere mögliche Gesetzgebungsakte über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit, in der Anforderungen an die Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 31.10.2023

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