ErwGr. 10

DIR_2023_2661 · zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Nach Artikel 20 der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates (11) müssen bestimmte statische und dynamische Daten und Dienste im Zusammenhang mit der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im gesamten Gebiet der Union über einen NAP verfügbar und zugänglich sein, wodurch die Entwicklung verbesserter Informationsdienste für die Endnutzer unterstützt wird. Darin ist auch vorgesehen, dass Vorschriften zur Ergänzung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/670 der Kommission (12) festgelegten Bestimmungen in Bezug auf Normen für die Datenübermittlung, -darstellung und -qualität erlassen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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