ErwGr. 9

DIR_2023_2661 · zur Änderung der Richtlinie 2010/40/EU zum Rahmen für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr und für deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern

Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Anwendung von Spezifikationen für die Einführung von IVS sollte verstärkt werden. Die Kommission sollte die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den vorrangigen Bereichen erleichtern, beispielsweise durch die Annahme von Leitlinien zur Förderung einer harmonisierten und zeitnahen Einführung von IVS in der Union und zur Rationalisierung der gemeinsamen Nutzung der in Anhang III aufgeführten Datenarten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.11.2023

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