ErwGr. 40

DIR_2023_2673 · zur Änderung der Richtlinie 2011/83/EU in Bezug auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG

Die Verpflichtung zu angemessenen Erläuterungen ist besonders wichtig, wenn Verbraucher beabsichtigen, einen Finanzdienstleistungsvertrag im Fernabsatz zu schließen, und der Unternehmer Erläuterungen über vollständig automatisierte Online-Tools wie Chatbots, Robo-Advice, interaktive Tools oder ähnliche Mittel bereitstellt. Damit gewährleistet ist, dass der Verbraucher die Folgen, die sich aus dem Vertrag für seine wirtschaftliche Situation ergeben können, versteht, sollte der Verbraucher im Vorfeld des Vertragsabschlusses während der Geschäftszeiten des Unternehmers stets kostenfrei menschliches Eingreifen im Namen des Unternehmers erwirken können. Der Verbraucher sollte zudem das Recht haben, nach Abschluss des Fernabsatzvertrags in begründeten Fällen und ohne übermäßigen Aufwand zulasten des Unternehmers das Eingreifen einer Person zu verlangen. Dies könnte das Recht auf menschliches Eingreifen einschließen, wenn ein Vertrag verlängert wird, dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten entstehen oder im Hinblick auf die Vertragsbedingungen weitere Erläuterungen benötigt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 28.11.2023

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