Der Rahmenbeschluss 2009/829/JI wird wie folgt geändert:
1.Artikel 10 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen oder eine beglaubigte Abschrift davon wird zusammen mit der Bescheinigung von der zuständigen Behörde des Anordnungsstaats unmittelbar an die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats übermittelt. Das Original der Entscheidung über Überwachungsmaßnahmen oder eine beglaubigte Abschrift davon sowie das Original der Bescheinigung werden dem Vollstreckungsstaat auf Verlangen übermittelt. Die Originale oder beglaubigten Abschriften von Schriftstücken können gemäß Artikel 8 der Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates (*10) in elektronischer Form übermittelt werden. Alle anderen offiziellen Mitteilungen erfolgen ebenfalls unmittelbar zwischen den genannten zuständigen Behörden. (*10) Verordnung (EU) 2023/2844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über die Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit und des Zugangs zur Justiz in grenzüberschreitenden Zivil-, Handels- und Strafsachen und zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (ABl. L, 2023/2844, 27.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/reg/2023/2844/oj).“ "
2.In Artikel 20 Absatz 2 erhält der einleitende Teil folgende Fassung: „Die zuständige Behörde des Vollstreckungsstaats unterrichtet die zuständige Behörde des Anordnungsstaats unverzüglich über“
3.Folgender Artikel wird eingefügt: „Artikel 23a Kommunikationsmittel (1) Mit Ausnahme der Kommunikation nach Artikel 12 Absatz 3 und Artikel 15 Absatz 2 erfolgt die offizielle Kommunikation nach diesem Rahmenbeschluss zwischen der zuständigen Behörde des Anordnungsstaats und der zuständigen Behörde des Vollstreckungsstaats gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/2844. (2) Hat ein Mitgliedstaat eine oder mehrere zentrale Behörden benannt, so gilt Absatz 1 auch für die offizielle Kommunikation mit der oder den zentralen Behörden eines anderen Mitgliedstaats.“
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.12.2023
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