ErwGr. 102

DIR_2023_959 · zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und des Beschlusses (EU) 2015/1814 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union

Angesichts der Notwendigkeit, ein stärkeres Signal für Investitionen in die kosteneffiziente Reduzierung von CO2-Emissionen auszusenden, und um das EU-EHS zu stärken, sollte der Beschluss (EU) 2015/1814 dahin gehend geändert werden, dass der Prozentsatz für die Festlegung der Menge der jährlich in die Marktstabilitätsreserve einzustellenden Zertifikate erhöht wird. Darüber hinaus sollte die Einstellung in die Reserve bei niedrigeren TNAC der Differenz zwischen der TNAC und dem Schwellenwert entsprechen, anhand deren die Menge der einzustellenden Zertifikate bestimmt wird. Dies würde die erhebliche Unsicherheit bei den Versteigerungsmengen verhindern, die sich daraus ergibt, wenn die TNAC nahe am Schwellenwert liegt, und gleichzeitig sicherstellen, dass der Überschuss die Mengenbandbreite erreicht, innerhalb derer davon ausgegangen wird, dass der CO2-Markt ausgewogen funktioniert.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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