Der Anwendungsbereich des Modernisierungsfonds sollte an die jüngsten Klimaziele der Union angepasst werden, indem vorgeschrieben wird, dass die Investitionen mit den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Verordnung (EU) 2021/1119 im Einklang stehen müssen, und die Unterstützung für Investitionen im Zusammenhang mit Energieerzeugung auf der Grundlage fossiler Brennstoffe gestrichen wird, mit Ausnahme der Unterstützung für solche Investitionen mit Einnahmen aus Zertifikaten, die gemäß Artikel 10d Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG freiwillig an den Modernisierungsfonds übertragen werden. Darüber hinaus sollte eine begrenzte Unterstützung solcher Investitionen mit Einnahmen aus den in Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3 jener Richtlinie genannten Zuteilungen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich sein, insbesondere wenn die Tätigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (21) als ökologisch nachhaltig eingestuft wird, und in Bezug auf die bis 2027 versteigerten Zertifikate. Bei der letztgenannten Kategorie von Zertifikaten sollte außerdem die nachgelagerte Verwendung von nicht festen fossilen Brennstoffen nicht mit Einnahmen aus Zertifikaten unterstützt werden, die nach 2028 versteigert werden. Ferner sollte der Anteil des Modernisierungsfonds, der für vorrangige Investitionen eingesetzt werden muss, auf 80 % für die gemäß Artikel 10d Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG übertragenen und in Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 3 der genannten Richtlinie genannten Zertifikate des Modernisierungsfonds und auf 90 % für die zusätzliche Menge von 2,5 % aus der unionsweiten Menge von Zertifikaten erhöht werden.
Energieeffizienz, auch in den Bereichen Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfall, Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen, sowie die Unterstützung für Privathaushalte zur Bekämpfung der Energiearmut, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, sollte in den Bereich der vorrangigen Investitionen aufgenommen werden. Um die Transparenz zu erhöhen und die Auswirkungen des Modernisierungsfonds besser bewerten zu können, sollte der Investitionsausschuss dem Ausschuss für Klimaänderung jährlich über die Erfahrungen mit der Evaluierung von Investitionen, insbesondere in Bezug auf Emissionsminderungen und Minderungskosten, Bericht erstatten.
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024
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