ErwGr. 6

DIR_2023_977 · über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates

Der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zum Zwecke der Verhütung und Aufdeckung von Straftaten ist im Schengener Durchführungsübereinkommen vom 14. Juni 1985 (4), das am 19. Juni 1990 angenommen wurde, geregelt, insbesondere in den Artikeln 39 und 46. Mit dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates (5) wurden diese Bestimmungen teilweise ersetzt und neue Vorschriften für den Austausch von Informationen und Erkenntnissen zwischen den zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeführt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.10.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 6 DIR_2023_977 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 6 DIR_2023_977 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.