ErwGr. 13

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

In einer gesunden und lebendigen Demokratie müssen die Menschen in der Lage sein, sich aktiv an der öffentlichen Debatte zu beteiligen, ohne dass sie von einer Behörde oder anderen mächtigen in- oder ausländischen Akteuren ungebührlich beeinflusst werden. Um eine sinnvolle Beteiligung sicherzustellen, sollten die Menschen Zugang zu verlässlichen Informationen haben, die sie in die Lage versetzen, sich eine eigene Meinung zu bilden und ihr eigenes Urteil in einem öffentlichen Raum zu fällen, in dem unterschiedliche Meinungen frei geäußert werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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