ErwGr. 21

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, für Personen, die sich öffentlich beteiligen, günstigere Bestimmungen zu erlassen oder beizubehalten, einschließlich nationaler Bestimmungen, die wirksamere Verfahrensgarantien vorsehen, zum Beispiel eine Haftungsregelung zur Wahrung und zum Schutz des Rechts auf Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit. Die Umsetzung dieser Richtlinie sollte nicht als Rechtfertigung dazu dienen, das in den Mitgliedstaaten bereits bestehende Schutzniveau abzusenken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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