ErwGr. 26

DIR_2024_1069 · über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)

Vorwürfe der Korruption, des Betrugs, der Veruntreuung, der Geldwäsche, der Erpressung, der Nötigung, sexueller Belästigung und geschlechtsspezifischer Gewalt oder anderer Formen der Einschüchterung und Kriminalität einschließlich Finanzkriminalität und Umweltkriminalität gelten als Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Handelt es sich bei dem fraglichen Fehlverhalten um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse, so sollte es nicht darauf ankommen, ob es nach nationalem Recht als Straftat oder verwaltungsrechtlicher Verstoß eingestuft wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.04.2024

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