Art. 11 – Verjährungsfristen

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

(1)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung einer Verjährungsfrist, durch die die Ermittlung, Strafverfolgung, Gerichtsverfahren und Aburteilung von Straftaten nach den Artikeln 3 und 4 für einen ausreichend langen Zeitraum nach ihrer Begehung ermöglicht werden, damit diese Straftaten wirksam bekämpft werden können.
(2)Die in Absatz 1 genannte Verjährungsfrist beträgt mindestens fünf Jahre ab Begehung einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens fünf Jahren geahndet wird.
(3)Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung einer Verjährungsfrist von mindestens fünf Jahren ab der rechtskräftigen Verurteilung für eine Straftat gemäß Artikel 3 und 4, die die Vollstreckung der folgenden Sanktionen, die nach dieser rechtskräftigen Verurteilung verhängt wurden, ermöglichen: a) eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder b) eine Freiheitsstrafe im Fall einer Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von im Höchstmaß mindestens fünf Jahren geahndet wird.
(4)Abweichend von den Absätzen 2 und 3 können die Mitgliedstaaten eine Verjährungsfrist von weniger als fünf Jahren, aber nicht weniger als drei Jahren festlegen, sofern diese Verjährungsfrist bei bestimmten Handlungen unterbrochen oder ausgesetzt werden kann.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 11 DIR_2024_1226 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 11 DIR_2024_1226 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.