ErwGr. 11

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

Die restriktiven Maßnahmen der Union umfassen sektorspezifische wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen in Bezug auf die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder die Ausübung von Finanztätigkeiten. Zu diesen Finanzdienstleistungen und finanziellen Tätigkeiten gehören unter anderem die Bereitstellung von Finanzmitteln oder Finanzhilfen, die Erbringung von Investitions- und Wertpapierdienstleistungen, die Ausgabe übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die Annahme von Einlagen, die Erbringung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr, der Handel mit Banknoten, die Erbringung von Ratingdiensten sowie die Bereitstellung von Kryptowerten und -Wallets. Der Verstoß gegen sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sollte eine Straftat darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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