ErwGr. 12

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

Zu den restriktiven Maßnahmen der Union gehören sektorspezifische wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen für die Erbringung von anderen Dienstleistungen als Finanzdienstleistungen. Zu diesen Dienstleistungen gehören unter anderem Rechtsberatung, Vertrauensdienste, Public-Relations-Beratung, Wirtschaftsprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Unternehmens- und Managementberatung, IT-Beratung sowie Rundfunk-, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen. Der Verstoß gegen sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen sollte eine Straftat darstellen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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