ErwGr. 17

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

Für die wirksame Anwendung restriktiver Maßnahmen der Union sind gemeinsame Mindestvorschriften für die Definition von Straftaten, die eine Verletzung oder Nichterfüllung der spezifischen Bedingungen im Rahmen von Genehmigungen darstellen, erforderlich, die von den zuständigen Behörden für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erteilt wurden, die ohne eine solche Genehmigung einem Verstoß gegen ein Verbot oder eine Beschränkung, das eine restriktive Maßnahme der Union darstellt, entsprechen. Jede Tätigkeit, die ohne Genehmigung durchgeführt wird, könnte je nach den Umständen des Einzelfalls als Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union angesehen werden, die das Einfrieren von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen, Reiseverbote, Waffenembargos oder andere sektorbezogene wirtschaftliche und finanzielle Maßnahmen umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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