ErwGr. 34

DIR_2024_1226 · zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673

Zur Sicherstellung eines wirksamen, integrierten und kohärenten Vollstreckungssystems sollten die Mitgliedstaaten die interne Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen allen ihren zuständigen Behörden, die an verwaltungsrechtlicher und strafrechtlicher Vollstreckung beteiligt sind, organisieren.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 29.04.2024

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