ErwGr. 26

DIR_2024_1233 · über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten

Um sicherzustellen, dass Drittstaatsangehörige und ihre Familien ihre Rechte wirksam wahrnehmen können, sollten ihnen die Mitgliedstaaten kostenlos barrierefreie Informationen über die für die Beantragung der kombinierten Erlaubnis erforderlichen Unterlagen sowie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen und die Rechte, Pflichten und Verfahrensgarantien im Hinblick auf ihren Schutz und den Schutz ihrer Familienangehörigen zur Verfügung stellen. Um ihre Kenntnisse zu verbessern und sie am Arbeitsplatz besser zu schützen, sollten diese Informationen auch Informationen zu den Sozialpartnern und insbesondere zu den Arbeitnehmerorganisationen enthalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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