DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Die Mitgliedstaaten sollten eine oder mehrere zuständige Behörden einrichten oder benennen, die als Vermögensverwaltungsstellen dient bzw. dienen, um spezialisierte Behörden zu schaffen, die mit der Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände betraut sind, um die vor der Einziehung sichergestellten Vermögensgegenstände wirksam zu verwalten und ihren Wert zu erhalten, bis eine endgültige Entscheidung über die Einziehung ergeht und die Vermögensgegenstände gemäß einer solchen Entscheidung veräußert werden. Unbeschadet der internen Verwaltungsstrukturen der Mitgliedstaaten sollten die Vermögensverwaltungsstellen entweder die einzige Behörde sein, die für die Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände zuständig ist, oder sie sollten die dezentralen Akteure entsprechend den nationalen Verwaltungsstrukturen unterstützen und die zuständigen Behörden bei der Planung unterstützen. Diese Richtlinie enthält keine Vorschriften zum rechtlichen oder institutionellen Charakter der Vermögensverwaltungsstellen und lässt die institutionellen Systeme der Mitgliedstaaten unberührt.
Kann ich ErwGr. 44 DIR_2024_1260 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.