über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
DIR_2024_1260 · 38 Artikel · 65 Erwägungsgründe
- Art. 1Gegenstand
- Art. 2Anwendungsbereich
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Untersuchungen zum Aufspüren von Vermögenswerten
- Art. 5Vermögensabschöpfungsstellen
- Art. 6Zugang zu Informationen
- Art. 7Bedingungen für den Zugang der Vermögensabschöpfungsstellen zu Informationen
- Art. 8Überwachung von Zugriff und Abfragen durch die Vermögensabschöpfungsstellen
- Art. 9Informationsaustausch
- Art. 10Fristen für die Bereitstellung von Informationen
- Art. 11Sicherstellung
- Art. 12Einziehung
- Art. 13Dritteinziehung
- Art. 14Erweiterte Einziehung
- Art. 15Einziehung ohne vorherige Verurteilung
- Art. 16Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft im Zusammenhang mit strafbarem Verhalten
- Art. 17Erfolgreiche Einziehung und Vollstreckung
- Art. 18Entschädigung der Opfer
- Art. 19Weitere Verwendung von eingezogenen Vermögensgegenständen
- Art. 20Vermögensverwaltung und Planung
- Art. 21Vorzeitige Verwertung
- Art. 22Vermögensverwaltungsstellen
- Art. 23Verpflichtung zur Unterrichtung der betroffenen Personen
- Art. 24Rechtsbehelfe
- Art. 25Nationale Strategie für die Vermögensabschöpfung
- Art. 26Ressourcen
- Art. 27Wirksame Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstän
- Art. 28Statistiken
- Art. 29Kooperationsnetz für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
- Art. 30Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
- Art. 31Zusammenarbeit mit Drittländern
- Art. 32Benannte zuständige Behörden und Kontaktstellen
- Art. 33Umsetzung
- Art. 34Berichterstattung
- Art. 35Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- Art. 36Ersetzung der Gemeinsamen Maßnahme 98/699/JI, der Rahmenbeschlüsse 2001/500/JI und 2005/212/JI, des Beschlusses 2007/845/JI und der Richtlinie 2014/42/EU
- Art. 37Inkrafttreten
- Art. 38Adressaten
Erwägungsgründe (65)
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