ErwGr. 62

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Da diese Richtlinie ein umfassendes Regelwerk vorsieht, das sich mit bereits bestehenden Rechtsinstrumenten überschneiden würde, sollte sie die Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI des Rates (25), den Rahmenbeschluss 2001/500/JI des Rates (26), den Rahmenbeschluss 2005/212/JI, den Beschluss 2007/845/JI und die Richtlinie 2014/42/EU in Bezug auf die durch diese Richtlinie gebundenen Mitgliedstaaten ersetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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