ErwGr. 5

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Ein wirksames System zur Vermögensabschöpfung erfordert das rasche Aufspüren und die Ermittlung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten sowie von Vermögensgegenständen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie aus Straftaten stammen. Solche Tatwerkzeuge, Erträge und Vermögensgegenstände sollten sichergestellt werden, um ihren Verlust zu verhindern, und anschließend nach Erlass einer Einziehungsentscheidung im Rahmen von Verfahren in Strafsachen eingezogen werden. Ein wirksames System zur Vermögensabschöpfung erfordert ferner eine wirksame Verwaltung sichergestellter und eingezogener Vermögensgegenstände, um den Wert dieser Vermögensgegenstände für den Staat oder zum Zwecke der Rückgabe an die Opfer zu erhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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