ErwGr. 6

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Den geltenden Rechtsrahmen der Union für das Aufspüren, die Sicherstellung, Einziehung und Verwaltung von Tatwerkzeugen, Erträgen und Vermögensgegenständen sowie für Vermögensabschöpfungsstellen bilden die Richtlinie 2014/42/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3), der Beschluss 2007/845/JI des Rates (4) und der Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates (5). Die Kommission hat die Richtlinie 2014/42/EU und den Beschluss 2007/845/JI bewertet und ist zu dem Schluss gelangt, dass mit dem geltenden Rahmen das politische Ziel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität durch Einziehung ihrer Erträge nicht vollständig erreicht wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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