ErwGr. 3

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Kriminelle Vereinigungen reinvestieren in der Regel einen Teil ihrer Erträge aus kriminellen Handlungen, um eine finanzielle Grundlage zu schaffen, die ihnen die Weiterführung dieser Handlungen ermöglicht. Darüber hinaus greifen kriminelle Vereinigungen häufig auf Gewalt, Drohungen, Einschüchterung oder Korruption zurück, um die Kontrolle über Unternehmen zu erlangen, Konzessionen, Genehmigungen, Ausschreibungszuschläge oder Fördermittel zu erhalten, illegale Erträge oder Vorteile zu erzielen oder wichtige Infrastrukturen wie Logistikzentren zu unterwandern. Damit beeinträchtigen diese Vereinigungen die Wettbewerbsfreiheit oder beeinflussen Entscheidungen von Behörden, wodurch die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie bedroht werden. Kriminelle Vereinigungen sind zu weltweit operierenden Wirtschaftsakteuren mit unternehmerischen Zielen geworden. Um die Handlungen von Straftätern zu unterbinden und sie daran zu hindern, die legale Wirtschaft zu unterwandern, müssen ihnen illegale Erträge entzogen werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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