ErwGr. 8

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Diese Richtlinie sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtern, indem den zuständigen Behörden die erforderlichen Befugnisse übertragen und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit diese rasch und wirksam auf Ersuchen von Behörden in anderen Mitgliedstaaten reagieren können. Bestimmungen über das frühzeitige Aufspüren und die Ermittlung von Vermögenswerten, Dringlichkeitsmaßnahmen zur Sicherstellung oder eine effiziente Verwaltung tragen dazu bei, die Möglichkeiten der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung zu verbessern. Angesichts des globalen Charakters der organisierten Kriminalität und ihrer Fähigkeit, Vermögenswerte aus Straftaten rasch über Grenzen hinweg zu übertragen, sollte auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten innerhalb des internationalen Rechtsrahmens verstärkt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 8 DIR_2024_1260 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 8 DIR_2024_1260 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.