ErwGr. 51

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Die Umsetzung dieser Richtlinie sollte die Richtlinien 2010/64/EU (15), 2012/13/EU (16), 2012/29/EU (17), 2013/48/EU (18), 2014/60/EU (19), (EU) 2016/343 (20) und (EU) 2016/800 (21) sowie (EU) 2016/1919 (22) des Europäischen Parlaments und des Rates unberührt lassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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