ErwGr. 52

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Es ist besonders wichtig, dass der Schutz personenbezogener Daten gemäß dem Unionsrecht im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung im Rahmen dieser Richtlinie gewährleistet ist. Die Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie sollten daher an die Richtlinie (EU) 2016/680 angeglichen werden. Insbesondere sollte festgelegt werden, dass alle von den Vermögensabschöpfungsstellen ausgetauschten personenbezogenen Daten auf die in Anhang II Abschnitt B Nummer 2 der Verordnung (EU) 2016/794 aufgeführten Datenkategorien beschränkt bleiben müssen. Die Richtlinie (EU) 2016/680 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen nationalen Behörden, insbesondere die Vermögensabschöpfungsstellen, für die Zwecke der vorliegenden Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich ErwGr. 52 DIR_2024_1260 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich ErwGr. 52 DIR_2024_1260 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.