Art. 1 – Gegenstand

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften für das Aufspüren und die Ermittlung, die Sicherstellung, die Einziehung und die Verwaltung von Vermögensgegenständen im Rahmen von Verfahren in Strafsachen festgelegt.
Diese Richtlinie gilt unbeschadet der Sicherstellungs- und Einziehungsmaßnahmen im Rahmen eines Zivilverfahrens oder Verwaltungsverfahrens.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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