ErwGr. 21

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Sicherstellung und Einziehung im Rahmen dieser Richtlinie sind autonome Begriffe, die die Mitgliedstaaten nicht daran hindern sollten, diese Richtlinie unter Verwendung von Instrumenten, die nach Maßgabe des nationalen Rechts als Sanktionen betrachtet würden, oder anderen Arten von Maßnahmen umzusetzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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