ErwGr. 22

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Die Einziehung führt zur endgültigen Entziehung von Vermögensgegenständen. Die Sicherung des Vermögensgegenstands kann jedoch eine Voraussetzung für die Einziehung und für die wirksame Vollstreckung einer Einziehungsentscheidung von entscheidender Bedeutung sein. Vermögensgegenstände werden durch Sicherstellung gesichert. Um den Verlust von Vermögensgegenständen zu verhindern, sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, wozu auch Vermögensabschöpfungsstellen gehören könnten, befugt sein, umgehende Maßnahmen — eventuell in Form einer Entscheidung — zur Sicherung solcher Vermögensgegenstände zu ergreifen, bis eine Sicherstellungsentscheidung erlassen wird. Angesichts des Ausnahmecharakters einer solchen Maßnahme sollten die Mitgliedstaaten deren vorübergehende Gültigkeit begrenzen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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