ErwGr. 56

DIR_2024_1260 · über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten

Zur Bewertung der Wirksamkeit und Effizienz des Rahmens für die Abschöpfung, Verwaltung und Einziehung von Vermögenswerten muss ein Mindestsatz an angemessenen statistischen Daten über die Sicherstellung, Verwaltung und Einziehung von Vermögensgegenständen erhoben und veröffentlicht werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 02.05.2024

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