ErwGr. 10

DIR_2024_1265 · zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

Verfügbare Hochfrequenzdaten können Muster aufzeigen, die eine genauere Überwachung rechtfertigen, und sie können die Qualität der Haushaltsprognosen verbessern. Die Mitgliedstaaten und die Kommission (Eurostat) sollten vierteljährliche Defizit- und Schuldenstandsdaten unter Anwendung der Begriffsbestimmungen nach Artikel 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem AEUV beigefügten Protokolls (Nr. 12) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit veröffentlichen. Um die nationale Eigenverantwortung zu stärken, sollte die Veröffentlichung von Hochfrequenz-Haushaltsdaten, denen die nationalen haushaltsbezogenen Definitionen zugrunde liegen, unter Berücksichtigung nationaler Transparenzanforderungen und der Bedürfnisse der Nutzer erfolgen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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