ErwGr. 12

DIR_2024_1265 · zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

Um die Qualität der makroökonomischen Prognosen und Haushaltsprognosen für die jährliche und mehrjährige Finanzplanung des Staates zu verbessern, sollten sie regelmäßigen, objektiven und umfassenden Ex-post-Bewertungen unterzogen werden, die von einer unabhängigen Einrichtung oder von anderen Einrichtungen, deren funktionelle Eigenständigkeit gegenüber den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten gegeben ist und die sich von der Einrichtung, die die Prognose erstellt, unterscheiden, vorgenommen werden. Diese Bewertungen sollten eine Untersuchung der wirtschaftlichen Annahmen, einen Vergleich mit den von anderen Stellen erstellten Prognosen sowie eine Bewertung der Zuverlässigkeit früherer Prognosen umfassen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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