ErwGr. 9

DIR_2024_1265 · zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

Vollständige und zuverlässige Systeme des öffentlichen Rechnungswesens für alle Teilsektoren des Staates sind Voraussetzung für die Erstellung von Statistiken von hoher Qualität, die die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Für das ordnungsgemäße Funktionieren der haushaltspolitischen Überwachung auf Unionsebene sind die Verfügbarkeit und die Qualität der Daten auf der Grundlage des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG) von entscheidender Bedeutung. Das ESVG 2010 basiert darauf, dass Informationen nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung geliefert werden. Es ist folglich wünschenswert, für eine verbesserte Erhebung periodengerechter Daten und Informationen zu sorgen, damit periodengerechte Statistiken auf umfassende und über alle Teilsektoren des Staates kohärente Weise generiert werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 30.04.2024

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