ErwGr. 11

DIR_2024_1346 · zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen

Es sollten Standardbedingungen für die Aufnahme von Antragstellern festgelegt werden, die diesen einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen und vergleichbare Lebensbedingungen in allen Mitgliedstaaten gewährleisten. Einheitliche, den Antragstellern im Rahmen der Aufnahme gewährte Vorteile sollten dazu beitragen, die auf unterschiedliche Umstände bei der Aufnahme zurückzuführende Sekundärmigration von Antragstellern einzudämmen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.05.2024

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