ErwGr. 12

DIR_2024_1438 · zur Änderung der Richtlinien des Rates 2001/110/EG über Honig, 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung, 2001/113/EG über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung und 2001/114/EG über bestimmte Sorten eingedickter Milch und Trockenmilch für die menschliche Ernährung

In der Richtlinie 2001/112/EG (6) des Rates sind die wesentlichen Anforderungen festgelegt, die bei der Herstellung, Zusammensetzung und Kennzeichnung von Fruchtsäften und bestimmten gleichartigen Erzeugnissen für die menschliche Ernährung erfüllt werden müssen, um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Verkehr mit diesen Erzeugnissen zu fördern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.06.2024

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