ErwGr. 60

DIR_2024_1619 · zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken

Bei der Ausarbeitung technischer Standards und Leitlinien und bei der Beantwortung von Fragen zu ihrer praktischen Anwendung oder Umsetzung sollte die EBA dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebührend Rechnung tragen und sicherstellen, dass jene Standards und Leitlinien auch von kleinen und nicht komplexen Instituten ohne unnötigen Aufwand angewandt werden können.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2024

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Kann ich ErwGr. 60 DIR_2024_1619 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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