ErwGr. 2

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Der Menschenhandel hat verschiedene Ursachen. Armut, Konflikte, Ungleichheit, geschlechtsspezifische Gewalt, das Fehlen von tragfähigen Beschäftigungsmöglichkeiten oder sozialer Unterstützung, humanitäre Krisen, Staatenlosigkeit und Diskriminierung gehören zu den Hauptfaktoren, die dazu führen, dass Personen, insbesondere Frauen, Kinder und Angehörige marginalisierter Gruppen, der Gefahr von Menschenhandel ausgesetzt sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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