ErwGr. 3

DIR_2024_1712 · zur Änderung der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer

Die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (3) ist das wichtigste Rechtsinstrument der Union zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer. Mit der genannten Richtlinie wurde ein umfassender Rahmen für die Bekämpfung des Menschenhandels geschaffen, indem Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Strafen festgelegt wurden. Des Weiteren beinhaltet die Richtlinie Bestimmungen zur Stärkung der Prävention des Menschenhandels, der Unterstützung und des Schutzes der Opfer unter Berücksichtigung der Geschlechterperspektive und der Interessen von Menschen mit Behinderung und von Kindern sowie eines auf die Opfer ausgerichteten Ansatzes.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2024

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